Tragen eines Velohelm: Was sagt das Gesetz?
Das Tragen eines Velohelms wird Kindern und Erwachsenen wärmstens empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

Helm in der Schweiz: Nicht immer obligatorisch, aber empfohlen. Deine Sicherheit hat Priorität! Dieser Artikel informiert dich über die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen.
Das ASTRA legt fest:
Das Tragen eines Velohelms wird Kindern und Erwachsenen wärmstens empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Das Tragen eines Velohelms ist nicht vorgeschrieben, aber laut einigen Studien könntest du damit dein Verletzungsrisiko um 40 % senken (Quelle: BFU).
In der Stadt begegnest du Autos, Bussen und anderen Velofahrern und fährst auf Asphalt mit rund 10 km/h. Die meisten Helme sind dafür konzipiert, dich bei einem Aufprall mit dieser Geschwindigkeit zu schützen, indem sie als Stossdämpfer wirken.
Warum solltest du auf mehr Sicherheit verzichten?
Beim Velofahren in der Stadt einen Helm zu tragen, ist eine Möglichkeit, dich vor Gefahren zu schützen.
In der Schweiz steht die Sicherheit von Kindern auf dem Velo an erster Stelle – auch wenn das Gesetz das Tragen eines Helms nicht für alle vorschreibt. Die Empfehlungen der Behörden und Präventionsstellen sind eindeutig und einstimmig.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Empfehlungen:
Alle Pflichten, die für Velofahrer gelten, sind gültig, egal ob du ein herkömmliches Rad oder ein E-Bike fährst.
Jedoch wird das Tragen eines Helms für Erwachsene ab einer bestimmten Geschwindigkeit Pflicht.
Beispiel: Wenn du ein E-Bike mit Tretunterstützung fährst, ein sogenanntes «Speed Bike», das bis zu 45 km/h erreicht.
Was ist eigentlich ein Helm?
Der Helm besteht aus drei Schlüsselelementen, die dir optimalen Schutz bieten:

Einen Helm zu tragen ist ein Muss, aber das allein reicht nicht. Wenn du dich im Stadtverkehr bewegst, sind einige Accessoires ebenfalls unverzichtbar – besonders bei Dunkelheit. Hier kommen die Top-Zubehörteile für Velofahrende:
Was du beim Velofahren unbedingt dabeihaben musst:
Ab dem 1. April 2024 müssen schnelle E-Bikes, die erstmals in Verkehr gebracht werden, mit einem Tacho bzw. Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein. Diejenigen, die bereits auf den Strassen unterwegs sind, müssen bis spätestens 1. April 2027 damit ausgestattet sein. Ab diesem Datum kann jeder, der ohne Tachometer fährt, mit 20 Franken gebüsst werden. Diese Massnahme soll sicherzustellen, dass die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, insbesondere in Zonen mit einer Begrenzung auf 20 oder 30 km/h. Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, riskiert eine Ordnungsbusse von 30 Franken.
Eine Klingel an deinem Velo zu haben, ist empfehlenswert. Damit machst du Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmer ganz einfach auf dich aufmerksam.
Das Schweizer Gesetz ist eindeutig: Jedes Velo muss mit leistungsstarken Bremsen an beiden Rädern ausgestattet sein. So überprüfst und wartest du dein Bremssystem:
1. Visuelle Kontrolle:
Für sicheres Velofahren wird empfohlen, dich mit folgenden Accessoires auszustatten:

Geniesse die Schweizer Landschaft sicher auf dem Velo! Respektiere die Verkehrsregeln, rüste dich mit empfohlenem Zubehör aus und trage zu einer sanften und verantwortungsvollen Mobilität bei.